Was ist ein Wahlarzt?


Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Kassenvertrag, somit ist auch eine Direktverrechnung mit den Kassen nicht möglich. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, in der
alle Leistungen detailliert aufgelistet sind. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank
wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht.
Die Höhe der rückerstatteten Kosten richtet sich nach der vollbrachten Leistung und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird eventuell von einer Privatversicherung übernommen.

Bezüglich der Coloskopie werden die Untersuchungskosten ab dem 50.Lebensjahr  einmal in 10 Jahren von den Krankenkassen im Sinne einer Vorsorgeuntersuchung übernommen.

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